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FÖRDERMITTELVERGABE

Der LGBTI Youth Fund schliesst sich mit Organisationen zusammen, die dieselben Ziele verfolgen und in denselben Hauptbereichen tätig sind: Förderung gesunder Beziehungen, Veränderung der gesellschaftlichen Normen, Empowerment der LGBTIQ-Jugend. 
Wir unterstützen:
  • LGBTIQ-Jugendverbände und -bewegungen, LGBTIQ-Studierendenverbände;
  • LGBTIQ-Verbände mit spezifischen Angeboten für junge Menschen;
  • Jugendverbände/-gruppen mit Angeboten zu LGBTIQ-Themen;
  • Organisationen, die in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Soziale Arbeit  tätig sind, Forschungsinstitutionen, aktivistische Gruppen,die junge LGBTIQ-Erwachsene (15-25 Jahre), LGBTIQ-Jugendliche (12-15 Jahre), ihre Verwandten und betreuenden Fachpersonen unterstützen oder mit ihnen zusammenarbeiten.
Wir bieten keine Einzelfallhilfen, Stipendien oder schulische Unterstützungsleistungen und unterstützen weder religiöse Organisationen mit religiösem Zweck noch politische Parteien oder Wahlkampagnen.
ANTRAGSVERFAHREN

Förderanträge an den LGBTI Youth Fund können nur auf Einladung gestellt werden. Nach einem Vorgespräch mit den Gesuchsteller*innen und einer Prüfung, ob der Antrag in die Hauptbereiche des Fonds fällt, werden die Gesuchsteller*innen dazu eingeladen, ein Konzept zu verfassen und/oder einen Förderantrag auf Englisch einzureichen.

Die verschiedenen Schritte eines Antragsverfahrens für Fördermittel des LGBTI Youth Fund sind in der untenstehenden Grafik aufgeführt. Die Dauer des Antragsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere der Höhe der beantragten Fördermittel. Damit eine fundierte Förderempfehlung abgegeben werden kann, müssen wir uns ein möglichst umfassendes Bild der Gesuchsteller*innen, ihrer Struktur, ihrer Strategie, ihres Projekts und ihrer Mittel machen. Deshalb durchläuft jeder Antrag ein sorgfältiges Prüf- und Selektionsverfahren. Dieses beinhaltet Gespräche mit den Gesuchsteller*innen, einen finanziellen Lagebericht sowie einen Besuch vor Ort.

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Der Antragsprozess und die Überprüfungsphase finden in ständigem Austausch der Parteien statt, weshalb es schwierig ist, genaue Angaben zur Dauer des Gesamtprozesses zu machen. Der Fonds bemüht sich, den Förderentscheid innerhalb von fünf Monaten ab Einreichung des Antrags zu fällen und die Gesuchsteller*innen regelmässig über den aktuellen Stand ihres Antrags zu informieren. 

Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.

Wichtig: Förderanträge können zu jedem Zeitpunkt abgelehnt werden. In einem solchen Fall werden die Gesuchsteller*innen so schnell wie möglich informiert. Die Aufforderung, ein Förderkonzept oder einen Förderantrag einzureichen, bedeutet nicht automatisch, dass der Förderantrag gutgeheissen wird.

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